DEKRA zert. Bauschadenbewerter

 

Mit der Ausbildung zum DEKRA zertifizierten Bauschadenbewerter können Sie nach erfolgreicher Prüfung Ihre Fähigkeit, Bauschäden zu erkennen
und zu bewerten, nachweisen.

Sie erhalten damit ein Zertifikat eines anerkannten Qualitätsprüfungsinstituts und ein Prüfsiegel, welches Sie fortan auf Ihren Dokumenten, Websites,
zu Marketingzwecken und vieles mehr verwenden dürfen!

Weiterhin sichern Sie sich damit den ersten Schritt zu Ihrer Karriere als DEKRA zertifizierter Sachverständiger.

 

Teilnahmevoraussetzungen:

 

Abgeschlossenes Studium an einer Technischen Universität oder Fachhochschule (Architektur, Bauingenieurwesen, Baubiologie) und mindestens
eine 3-jährige baubezogene praktische Tätigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre

oder

Abgeschlossene Ausbildung als Handwerksmeister oder Techniker aus dem Bau- oder Baunebengewerbe und eine mindestens 5-jährige
baubezogene Tätigkeit innerhalb der letzten 8 Jahre

oder

selbständige Tätigkeit im Bau- oder Baunebengewerbe und eine mindestens 5-jährige baubezogene praktische Tätigkeit innerhalb der letzten 8 Jahre
sowie eine gesonderte Eignungsprüfung

und

Nachweis der Qualifikation durch Teilnahme an einer DEKRA-anerkannten Schulung.

 

Seminarinhalt:

 

Tag 1

 

Schäden an Gebäuden
Durchführung einer Schadensanalyse
Wertermittlung und Schadensfeststellung
Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Normen
Bauschaden oder Baumangel
Ursachen von Bauschäden
Hinzunehmende Beeinträchtigungen
Toleranzen im Hochbau
DIN 18202
Baustoffkunde

 

 Tag 2

 

Baukonstruktionen
Gründung
Bauwerksabdichtung
Wassereinwirklassen
Rissklassen nach DIN 18533
DIN 18533-2: Anforderungen an bahnenförmige Abdichtungsstoffe
DIN 18533-3: Anforderungen an flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe
Kellerabdichtung
Sockelabdichtung nach DIN 18533
Wände
Decken und Dächer

 

Tag 3

 

Technische Gebäudeeinrichtung
Baustatik
Bauphysik
Feuchtigkeiterscheinungen
Schimmelpilze
Echter Hausschwamm
Holzschädlinge
Wärmeschutz nach DIN 4108 und GEG
Schallschutz, DIN 4109, VDI Richtlinie 4100
Brandschutz

 

Die Seminarinhalte werden stetig aktualisiert und weiterentwickelt. Zum Ende jedes Seminartages sollen praktische Übungen zu einem gewünschten
Thema der Seminarteilnehmer durchgeführt. Die Übungen zur Schadenserkennung, Schadensursachen und möglicher Schadensbehebungen sollen
auf die individuellen Wünsche der Kursteilnehmern angepasst werden.

 

Seminardauer

 

3 Tage

 

Seminarzeiten

 

09.00 – 17.00h

je 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zzgl. Pausen

 

Seminargebühr

 

1.200,00 € netto (G&P Partner = 1.080,00 €)
319,00 € netto (Prüfungsgebühr DEKRA)

 

Prüfung

 

Prüfung und Zertifizierung
1. Erst-Prüfung: 319,– Euro zzgl. MwSt.
2. Wiederholungsprüfungen:
Teil1: 175,– Euro zzgl. MwSt.
Teil2: 225,– Euro zzgl. MwSt.
Rezertifizierung: 219,– Euro zzgl. MwSt.

 

 

Prüfungstermine und Prüfungsort

 

Prüfungstermine und Prüfungsorte werden mit der Zertifizierungsstelle abgestimmt.
Durchführung der Prüfung Bauschadenbewerter/Sachverständiger
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.

Teil 1: Schriftliche Prüfung, bei der keine Hilfsmittel erlaubt sind:

Schriftliche Prüfung (Fragen aus dem Themenkomplex der Kompetenzmatrix, Anhang 1),
Multiple Choice („MC“),
Dauer: 60 Min.

Bei den MC-Fragen ist immer mindestens eine Antwort richtig. Alle richtigen Antworten sind anzukreuzen. Für jede richtig beantworte (angekreuzte)
Antwort pro MC-Frage wird ein Punkt vergeben und für jede falsch angekreuzte Antwort ein Punkt abgezogen.
Die Prüfungsfragen werden von der Zertifizierungsstelle zusammengestellt und beinhalten die Themenkomplexe des Anhangs 1.
Anmerkung: Der positive Prüfungsabschluss des 1.Teils der Prüfung dient als Zulassungsvoraussetzung zum Sachverständigen
Bauschadenbewertung.

Teil 2: für Teilnehmer die einen Zertifizierungsabschluss als Bauschadenbewerter erwerben wollen

Schriftliche Prüfung in Heimarbeit, bestehend aus mehreren Aufgabenstellungen.

Die Beantwortung der Aufgabenstellungen muss nach Abschluss der schriftlichen Prüfung (Teil 1) innerhalb von 7 Tagen (per Post oder per Email) bei
DEKRA Certification zur Bewertung vorliegen. Später eingehende Prüfungsleistungen werden als nicht bestanden gewertet. Eine Fristverlängerung
zur Abgabe ist nicht möglich.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 66% der maximalen Punktzahl je Prüfungsteil erreicht
werden. Bei einem Prozentanteil kleiner 66% je Prüfungsteil, gilt der Prüfungsteil als nicht bestanden und muss komplett wiederholt werden.

 

Rezertifizierung

 

Das Zertifikat verliert nach Ablauf (Gültigkeit der Zertifizierung) seine Gültigkeit. Eine Rezertifizierung kann zum Ende der Zertifikatsgültigkeit mittels
Rezertifizierungsantrag F-03S-17 bei DEKRA Certification GmbH beantragt werden (www.dekra-personenzertifizierung.de). Voraussetzung für eine
Rezertifizierung / Zertifikatsverlängerung ist die positive Bewertung der eingereichten Nachweise.

 

Folgende Nachweise sind einzureichen:

 

2 verschiedene Bauschadenbewertungen die im Laufe der Zertifikatsgültigkeit durch den An- tragsteller selbst ausgearbeitet und erstellt wurden
sowie Besuch geeigneter Fortbildungsveranstaltungen im Laufe der Zertifikatsgültigkeit über eine Gesamtdauer von 16 Stunden und die Entrichtung
der Kosten für die Zertifikatsverlängerung